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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der vertriebskick´ gmbh
§ 1 Geltung
(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber
Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-Rechtlichen
Sondervermögen von § 310 Absatz 1 BGB. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von
vertriebskick´ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller Verträge, die vertriebskick´ mit seinen Vertragspartnern
(nachfolgend auch "Käufer" oder "Auftraggeber" genannt) über die von vertriebskick´
angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn vertriebskick´ ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn
vertriebskick´ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der
Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von vertriebskick´ sind freibleibend. Auf Abschluss oder Änderung von
Verträgen gerichtete Erklärungen werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von
vertriebskick´ verbindlich.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen vertriebskick´ und dem
Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien
zum Vertragsgegenstand vollständig wider. Alle Informationen (z.B. Produktbeschreibungen
und Preisangaben) auf unserer Website, in Prospekten sowie anderen Werbemitteln über die
von uns angebotenen Waren sind unverbindlich.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per
Email.
(4) Angaben von vertriebskick´ zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte,
Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen
desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht
die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung
voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen
oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind
zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht
beeinträchtigen. Gleiches gilt für geringfügige Farbabweichungen.
(5) vertriebskick´ behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen
Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen
und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne
ausdrückliche Zustimmung von vertriebskick´ weder als solche noch inhaltlich Dritten
zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er
hat auf Verlangen von vertriebskick´ diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben
und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss
eines Vertrages führen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und
Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise
verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise.
Ändern sich später als zwei Monate nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten,
die im vereinbarten Preis enthalten sind, ist vertriebskick´ im entsprechenden Umfang zu
einer Preisänderung berechtigt.
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei vertriebskick´. Schecks gelten erst
nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die
ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8% p. a. zu verzinsen; die
Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit die
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht
durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
(5) vertriebskick´ ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn vertriebskick´
nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der
offenen Forderungen von vertriebskick´ durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe
Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Von vertriebskick´ in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und
Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein
fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen
sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) vertriebskick´ kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Auftraggebers –vom
Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von
Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen
vertraglichen Verpflichtungen vertriebskick´ gegenüber nicht nachkommt.
(4) vertriebskick´ haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material oder 

Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen,
Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende,
nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten ) verursacht worden sind,
die vertriebskick´ nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse vertriebskick´ die Lieferung
oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur
von vorübergehender Dauer ist, ist vertriebskick´ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei
Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder
verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung
die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche
schriftliche Erklärung gegenüber vertriebskick´ vom Vertrag zurücktreten.
(5) vertriebskick´ ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, vertriebskick´ erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät vertriebskick´ mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine
Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von
vertriebskick´ auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen beschränkt.
(7) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge sind zu akzeptieren.
Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Essen, soweit nichts
anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von
vertriebskick´.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn
des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder vertriebskick´ noch andere Leistungen (z.B.
Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines
Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den
Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und vertriebskick´ dies dem
Auftraggeber angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch
vertriebskick´ betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden
Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer
oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird von vertriebskick´ nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder
sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen , wenn
• die Lieferung und, sofern vertriebskick´ auch die Installation schuldet, die Installation
abgeschlossen ist,
• vertriebskick´ dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach
diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
• seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der
Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage
in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs
Werktage vergangen sind , und
• der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund
als wegen eines von vertriebskick´ angezeigten Mangels, der die Nutzung der
Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 6 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme
erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber
oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt,
wenn vertriebskick´ nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel
oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar
waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich
nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den
Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung
erkennbar war, in der in § 2 (2) Satz 6 bestimmten Weise zugegangen ist. Auf Verlangen von
vertriebskick´ ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an vertriebskick´
zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet vertriebskick´ die Kosten des
günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der
Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist vertriebskick´ nach seiner innerhalb
angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von vertriebskick´, kann der Auftraggeber unter
den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die vertriebskick´ aus lizenzrechtlichen
oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird vertriebskick´ nach seiner Wahl seine
Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des
Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche
gegen vertriebskick´ bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen
und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nur, wenn die
gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und
Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen vertriebskick´ gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von vertriebskick´
den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung
hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die
durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände
erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(8) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen.
§ 7 Schutzrechte, Freistellung von Rechten Dritter
(1) vertriebskick´ steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von
gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den
anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber
Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht
eines Dritten verletzt, wird vertriebskick´ nach seiner Wahl und auf seine Kosten den
Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt
werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt,
oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht
verschaffen. Gelingt vertriebskick´ dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der
Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu
mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den
Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch von vertriebskick´ gelieferte Produkte anderer Hersteller
wird vertriebskick´ nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und
Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber
abtreten. Ansprüche gegen vertriebskick´ bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7
nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die
Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz,
aussichtslos ist.
(4) Soweit vertriebskick´ nach Vorgaben des Auftraggebers Produkte gestaltet oder in
Produktion gibt, haftet der Auftraggeber dafür, dass das nach den Vorgaben des
Auftraggebers erstellte Produkt Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, Patente, Urheberrechte)
nicht verletzt. Insoweit stellt der Auftraggeber vertriebskick´ von allen Ansprüchen frei, die
Dritte aus einer diesbezüglichen Rechtsverletzung geltend machen.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung von vertriebskick´ auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8
eingeschränkt.
(2) vertriebskick´ haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung
zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien
Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die
vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von
Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor
erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit vertriebskick´ gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die vertriebskick´ bei Vertragsschluss als mögliche Folge
einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die vertriebskick´ bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden,
die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit
solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise
zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von vertriebskick´
für Sachschäden auf 150.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Im Falle einer Haftung für einfache
Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von vertriebskick´ für Vermögensschäden auf 15.000,00
EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
von vertriebskick´.
(6) Soweit vertriebskick´ technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von vertriebskick´ geschuldeten, vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss
jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von vertriebskick´ wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils
bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von vertriebskick´ gegen den
Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.
(2) Die von vertriebskick´ an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von vertriebskick´. Die Ware sowie die
nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird
nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für vertriebskick´.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls
(Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die
Verarbeitung im Namen und für Rechnung von vertriebskick´ als Hersteller erfolgt und
vertriebskick´ unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer
Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der
Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im
Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für
den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei vertriebskick´ eintreten sollte, überträgt der
Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der
neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an vertriebskick´. Wird die Vorbehaltsware mit
anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist
eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt vertriebskick´, soweit die
Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in
dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum
von vertriebskick´ an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an
vertriebskick´ ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware
treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche
oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. vertriebskick´
ermächtigt den Käufer widerruflich, die an vertriebskick´ abgetretenen Forderungen im
eigenen Namen einzuziehen. vertriebskick´ darf diese Einzugsermächtigung nur im
Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer
sie unverzüglich auf das Eigentum von vertriebskick´ hinweisen und vertriebskick´ hierüber
informieren, um vertriebskick´ die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, vertriebskick´ die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Käufer an vertriebskick´.
(8) vertriebskick´ wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder
Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der
gesicherten Forderungen um mehr als 35% übersteigt.
(9) Tritt vertriebskick´ bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist vertriebskick´ berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen
vertriebskick´ und dem Auftraggeber ist der Sitz von vertriebskick´. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen vertriebskick´ und dem Auftraggeber unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980
(CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich
wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass vertriebskick´ Daten aus dem
Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung
speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung
erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
§ 11
Die vertriebskick´ gmbh versichert, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des
Bestellers die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und BDSG
sowie andere Rechtsnormen, zu beachten. Es werden stets nur die Daten verarbeitet, die zur
Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich
behandelt. Sie werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der
Vertragsabwicklung erforderlich ist. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren
Datenschutzhinweisen.